Abschreibung
Beschreibt den Wertverlust von Vermögensgegenständen aufgrund von Abnutzung oder wirtschaftlicher Entwertung. Hierbei unterscheidet man zwischen planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung. Planmäßige Abschreibungen folgen dem Abschreibungsplan, welcher zu Beginn der Nutzung des Vermögensgegenstands erstellt wurde. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Wertverzehr vorgenommen, wenn dieser nicht in dem Abschreibungsplan erfasst wird. Beispiele sind: Brandschäden oder Unwetterschäden. Die Abschreibungssumme nennt den Wert, um welchen der Vermögensgegenstand vermindert werden muss. Abschreibungen stellen somit Aufwendungen für das Unternehmen dar.
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