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Rechnungsabgrenzung

Rechnungsabgrenzung dient dem Prinzip der Periodenabgrenzung und somit der periodengerechten Erfolgsermittlung.

Man unterscheidet zwischen aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARA) und passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRA).

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARA):

Wird gebildet, wenn ein Unternehmen Zahlungen im Voraus leistet für Aufwendungen, die im folgenden Geschäftsjahr anfallen und diesem zugerechnet werden müssen. Ein Beispiel hierfür sind Mietzahlungen des Unternehmens für das Bürogebäude, in welchem es sitzt und welches Eigentum von Dritten ist. Die Miete wird bereits im Voraus für das nächste Geschäftsjahr bezahlt. Aufgrund des Prinzips der Periodenabgrenzung muss hierfür eine ARA gebildet werden, da der Aufwand Miete erst das folgende Geschäftsjahr betrifft.

Passive Rechnungsabgrenzung (PRA):

Bildet man, wenn das Unternehmen Zahlungen von Kunden im Voraus erhält, diese jedoch dem folgenden Geschäftsjahr als Ertrag zugeordnet werden müssen. Beispiel: Das Unternehmen vermietet einen Teil seines Geschäftsgebäudes an Dritte. Die Miete für den Gebäudeteil wird bereits im Voraus vom Mieter überwiesen. Nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung muss in diesem Fall ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden und dieser im folgenden Geschäftsjahr in ein Mietertag umgewandelt werden.

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