

Abschreibungsmethode
Lineare Abschreibung: Bei der linearen
Abschreibung erfolgt die Abschreibung in konstanten Jahresbeträgen über die
Nutzungsdauer verteilt. Beipiel: Eine Maschine, ohne Restbuchwert im Wert von
100€ hat eine Nutzungsdauer von 5 Jahren und soll linear abgeschrieben werden.
Der jährliche Abschreibungsbetrag ist gleich die Anschaffungs- bzw. der
Herstellungskosten dividiert durch die Nutzungsdauer. 100€ /5Jahre = 20 € pro
Jahr, d.h. jährlich werden 20€ der Maschinenkosten abgeschrieben.
Degressive Abschreibung: Bei
der degressiven Abschreibung erfolgt die Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen.
Der steuerlich zulässige Prozentsatz ist dreimal der lineare
Abschreibungsbetrag, jedoch maximal 30% des Wertes des abzuschreibenden
Anlageguts.
Leistungsgemäße Abschreibung: Bei der
leistungsgemäßen Abschreibung erfolgt die Abschreibung nach Maßgabe der
Leistung des Geschäftsjahres im Verhältnis zur Gesamtleistung. Diese Methode
wird besonders angewendet, wenn die Leistung von Anlagegütern erheblich
schwankt und somit der jährliche Verschleiß bedeutende Unterschiede aufweist. In
diesem Fall errechnet sich der jährliche Abschreibungsbetrag, indem die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit der Jahresleistung multipliziert
werden und durch die kalkulierte Gesamtleistung dividiert werden.
Progressive Abschreibung: Bei der progressiven
Abschreibung erfolgt die Abschreibungen in steigenden Jahresbeträgen.
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