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Vorzugsaktie

Vorzugsaktien gewähren dem Aktionär kein Stimmrecht bei der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. Häufig jedoch werden den Eigentümern von Vorzugsaktien Sonderrechte eingeräumt, wie beispielsweise eine bevorzugte Gewinnbeteiligung. Das Pendant der Vorzugsaktie bildet die Stammaktie.

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