eingeschränkter Bestätigungsvermerk
Bei der Wirtschaftsprüfung hat der Wirtschaftsprüfer folgende Beurteilungsmöglichkeiten: den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, den eingeschränkten Bestätigungsvermerk und den Versagungsvermerk. Der eingeschränkte Bestätigungsvermerk bedeutet, dass der Jahresabschluss und andere buchhalterische Aufzeichnungen nicht der tatsächlichen Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens entsprechen.
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