Forderungsverzicht
Als Forderungsverzicht bezeichnet man die Aufhebung einer Forderung gegen Dritte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit. Der Forderungsverzicht kann sich auf 100% oder auf weniger der Forderung belaufen, abhängig von dem Grad der Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Buchhalterisch stellt dies eine Einzelwertberichtigung auf Forderungen dar und ist als Aufwand für das Unternehmen zu buchen.
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