Stammaktie
Eine Stammaktie gibt dem Eigentümer der Aktie ein volles Stimmrecht in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. So kann dieser bei Themen der Hauptversammlung wie Gewinnverteilung oder die Wahl des Wirtschaftsprüfers mitwirken, entsprechend seinem Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft. Das Pendant zur Stammaktie bildet die Vorzugsaktie.
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