Lohngemeinkosten
Lohngemeinkosten, sind Lohnkosten, die keiner Produktion spezifisch zugeordnet werden können. Sie fallen besonders als Gehälter für Verwaltungsangestellte an, da Verwaltungskosten nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden können. Lohngemeinkosten zählen nur dann zu den Herstellungskosten eines Gutes, sofern das Unternehmen die Obergrenze der Herstellungskosten ansetzt.
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