Forderungsausfall
Wenn eine ausstehende Forderung des Unternehmens gegen Dritte nicht vollständig oder überhaupt nicht eingetreten werden kann, wird eine Wertberichtigung auf diese Forderung durchgeführt. Dies stellt eine Abschreibung auf die einzelne Forderung dar und vermindert den Wert aller noch ausstehender Forderungen um den Abschreibungsbetrag. Aus diesem Grund müssen Forderungen, auf welche bereits eine Einzelwertberichtigung ausgeübt wurde, von der Summe aller Forderungen abgezogen werden, wenn darauf eine Pauschalewertberichtigung folgt.
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